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Pferdemist richtig lagern laut Düngeverordnung

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Seit der Düngeverordnung 2020 gelten neue Regeln hinsichtlich Mindestlagerdauer und Sperrfrist zur Ausbringung von Pferdemist. Auch die baulichen Anforderungen zur Ausführung von Mistlagerstätten sind verschärft worden. Was das für Pferdebetriebe im Einzelnen bedeutet, erfahren Sie in diesem Artikel.

Das leidige Thema Pferdemist: nur Kostenfaktor oder eine Chance für Pferdebetriebe, den Wirtschaftsdünger Pferdemist sinnvoll zu nutzen? Für neugegründete Pferdebetriebe gilt bereits seit Anfang 2020 die neue Düngeverordnung. Laut der Verordnung haben Pferdebetriebe (und auch Hobbypferdehalter) sicherzustellen, dass sie die anfallende Mistmenge von zwei Monaten sicher lagern können.

Wir empfehlen eine Lagerdauer von eher 4 – 6 Monaten. Nur so kann der Mist zu einem sinnvollen Zeitpunkt ausgebracht und besser auf ungünstige Witterungs- und Bodenverhältnisse reagiert werden.

Verfügt der Betrieb nicht selbst über die erforderliche Mistlagerstätte, muss der Betriebsinhaber durch schriftliche vertragliche Vereinbarung mit einem Dritten nachweisen, dass der Mist überbetrieblich gelagert oder verwertet wird. Sobald der Pferdehalter mehr als 200 t Pferdemist im Jahr abgibt, besteht eine Melde- und Aufzeichnungspflicht für beide Seiten.

Was ist mit der bisher üblichen Lagerung von Mist auf dem Acker?
Nach der Verordnung darf eine Feldrandlagerung bis zu 6 Monaten nur ausnahmsweise und ausschließlich mit vorgerottetem Mist erfolgen. Primär ist ausreichender Lagerraum an der Hofstelle zu schaffen. Neu ist ebenfalls das Ausbringverbot für Festmist auf Acker- und Grünland in der Zeit vom 1. Dezember bis zum Ablauf des 15. Januar (DüV-20).

Festmist ist lt. Definition Wirtschaftsdünger aus tierischen Ausscheidungen, auch mit Einstreu oder Futterresten vermischt, mit einem Trockensubstanzgehalt von über 15%.

DÜV-20 auf einen Blick:

Flächendeckend:
  • Mindestlagerkapazität zwei Monate
  • Verbot der Festmist-Aufbringung auf gefrorenem Boden
  • Aufbring-Sperrzeit vom 01.12. bis 15.01.

13 (rote) Gebiete:

  • Maximal 120 kg/ha N aus Festmist/Kompost im Herbst zu Zwischenfrüchten ohne Futternutzung
  • Verlängerung der Sperrzeit für die Festmist-Aufbringung →01.11. bis 31.01. (Lagerkapazität!)

Pflichten des Betreibers:

  • Anzeigepflicht
  • Überwachungspflicht
  • Instandsetzungspflicht
  • Prüfpflicht durch Sachverständige

Gewässerschutz ist oberstes Ziel

Auch Pferdebetriebe müssen ihren Beitrag zum Gewässerschutz leisten und das Eindringen von Jauche aus dem Pferdemist vermeiden. Dazu muss die Mistplatte flüssigkeitsundurchlässig und gegen mechanische, thermische und chemische Einflüsse widerstandsfähig sein. Diese Anforderungen werden konkret beschrieben in:

  • der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) mit der „Anlage 7 – Anforderungen an Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlagen (JGS-Anlagen)“
  • Ergänzt wird die AwSV durch das „Arbeitsblatt DWA-A 792 Technische Regel wassergefährdender Stoffe TRwS – JGS-Anlagen (Aug 2018)“.

Der Standort der Festmistplatte muss so gewählt werden, dass der Abstand zu privat oder gewerblich genutzten Quellen oder zu Brunnen, die der Trinkwassergewinnung dienen, mindestens 50 m und der Abstand zu oberirdischen Gewässern mind. 20 m beträgt.

Ohne Baugenehmigung geht es nicht!

Die Errichtung einer Anlage zum Lagern von Festmist muss der zuständigen Wasserbehörde angezeigt werden. Unabhängig davon ist aber nach dem Baurecht des einzelnen Bundeslandes i.d.R. eine Baugenehmigung einzuholen, wodurch automatisch die Wasserbehörde beteiligt wird.

Überdacht, mit Jauchegrube oder Wanne? Was ist besser?

Für alle nachfolgenden Ausführungen gilt, dass Festmistplatten seitlich einzufassen und gegen das Eindringen von Oberflächenwasser aus dem umliegenden Gelände zu schützen sind. Das kann mittels Wänden oder Rinnen mit Gefälle zur Grube hin bewerkstelligt werden.

Eine Mistplatte mit Wänden erleichtert die Errichtung von Stapelmist. Welche Vorteile das für die Verwertung des Pferdemistes als Dünger hat, erfahren Sie hier: https://www.harms-pferdeprofis.de/effektive-mikroorganismen-im-pferdemist

Die Festmistplatte wird mit einem Gefälle von 2 % so angelegt, dass die Jauche und das verunreinigte Niederschlagswasser in eine Jauchegrube oder über eine Vorgrube in einen Güllebehälter eingeleitet werden kann.

Alternativ kann Pferdemist auch in wannenförmig ausgebildeten Festmistlagern ohne Sammelgrube gelagert werden. Hierbei muss ein 2 % Gefälle zur hinteren Wand angelegt werden.

Die dritte Möglichkeit besteht in der Überdachung der Festmistplatte, wodurch auf die Berücksichtigung von verunreinigtem Niederschlagswasser verzichtet werden kann. Somit ist keine Jauchegrube nötig.

Bei der Überdachtung ist zu bedenken, dass der Rotteprozess ohne das Niederschlagswasser wesentlich langsamer von statten geht. Ggf. muss der Mist von Hand bewässert werden.

Wie groß muss die Mistplatte sein?

Die Größe der Mistplatte richtet sich nach der Pferdegröße- und Anzahl und dem Haltungsverfahren. Zu dem Festmist- und Jaucheanfall kommen die verunreinigten Niederschläge und weitere Volumenaufschläge. Für die Berechnung sind die Düngeverordnung § 12 und Anlage 9 Tabelle 1 und die TRwS 792, Kapitel 4 heranzuziehen. Diese Berechnung kann auch Teil der Baugenehmigung sein und sollte sehr gewissenhaft erfolgen, damit die Größe der Mistplatte sich in der Praxis bewährt und dennoch die Baukosten im Rahmen hält.

Bauausführung mit Beton

Wie sehen nun die baulichen Anforderungen für Festmistplatten laut Düngeverordnung aus? Die „DIN 11 622“  ist die bauordnungsrechtliche Norm für Festmistplatten und damit die wesentliche Arbeitsgrundlage für die Planer. In Bauteilkatalogen, die als Planungshilfe dienen, sind zu den unterschiedlichen Bauteilen die Eigenschaften definiert. Dort findet man auch den erforderlichen Betontyp für Festmistplatten.

Die Verwendung von Ortbeton, der erst vor Ort gemischt wird, ist bei der Errichtung von Mistplatten recht üblich. Zur Dichtheit müssen hier Fugenbleche gem. DAfStB-Richtlinie (Richtlinie des Dt. Ausschusses für Stahlbeton) „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ verwendet werden.

Die Verwendung von Betonfertigteilen hat den Vorteil, dass die Bauteilqualität (auf CE- Zeichen achten) höher ist sowie die Maßgenauigkeit. Zur Abdichtung müssen Fugen verwendet werden, die eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung des dt. Instituts für Bautechnik besitzen.

Die Jauchegrube kann ebenfalls ein Betonbauteil mit den entsprechenden Eigenschaften sein. Dann gilt hier genauso wie für die Mistplatte die DIN 11 622. Hier sind örtliche Bauweisen oder monolithische Fertigbehälter, je nach erforderlicher Größe, denkbar.

Bei den Überlegungen sollte bedacht werden, ob die Jauchegrube überfahrbar ausgeführt werden muss, oder ob sie im betrieblichen Randbereich ohne die Berücksichtigung solcher Belastungen auskommt.

Was ist mit bestehenden Mistplatten?

Die neue Düngeverordnung betrifft bestehende Betriebe nur dann, wenn sie (z. B. aufgrund einer Betriebserweiterung) eine neue Anlage zur Festmistlagerung errichten müssen. Bei Bestandsanlagen, die vor dem 01.08.2017 errichtet wurden, kann nur beim Verdacht erheblicher oder gefährlicher Mängel eine Sachverständigenprüfung seitens der Wasserbehörde gefordert werden. Dabei dürfen keine wesentlichen Veränderungen an der Anlage vorgenommen werden. Erst bei großen Anlagen über 1.500 m³ kann die Behörde technische oder organisatorische Anpassungsmaßnahmen an den Anlagen fordern. Unabhängig davon ist der Betriebsleiter stets dafür verantwortlich, dass keine wassergefährdenden Stoffe austreten und dass eine Gewässerverunreinigung verhindert wird.

Bereits bei der Planung des Standortes spielen Arbeitsabläufe, Maschineneinsatz und Arbeitswege eine große Rolle. Auch die Geruchsbelästigung für Nachbarn muss beachtet werden (Immissionsschutz). Je nach Ausführung können die Kosten für die Mistplatte sehr unterschiedlich sein und sollten in die Wirtschaftlichkeitsberechnung mit einfließen. Denn was nützt Ihnen eine vorschriftsmäßige Mistlagerung, wenn sich diese für Ihren Betrieb nicht rechnet? Wenn Sie dafür Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne.

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